FAQ

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Die Bosten Consulting Group hat im Jahr 2014 eine große globale Studie veröffentlicht "The Global Workforce Crises". In dieser werden für die Regionen Asien-Pacific, Europa, Afrika und Amerika die beiden Faktoren Nachfrage und Angebot an Arbeitnehmer vom jeweiligen langfristigen Wirtschaftswachstum und der Demografie eines Landes zusammengeführt. Deutschland belegt dabei nach Brasilien den vorletzten Platz. Es wurden 2 Szenarien errechnet. Auf Basis des durchschnittlichen Wirtschaftswachstums der letzten 10 Jahre (2004 - 2014), fehlen ca. 8 Mio. Arbeitskräfte, auf Basis der letzten 20 Jahre (1994 - 2014) fehlen ca. 6 Mio. Arbeitskräfte. Deutschland nimmt in ganz Europa eine Sonderstellung ein. Kein anderes europäisches Land ist so stark betroffen wie Deutschland.

Arbeitgeber- / Arbeitnehmerbefragung durch GfK, 2015; repräsentative Befragung von ca. 2.600 Arbeitnehmern, Schülern und Studenten sowie ca. 600 Personen, die in Unternehmen für das Thema Personalzusatzleistungen zuständig sind (Inhaber, Geschäftsführer, Personalentscheider), iga.report 16, booz&Co.

Gemäß §34d Abs. 1 GewO gilt: "Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis umfasst die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten; diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät."

Daraus ergibt sich, dass Nichtverbraucher sowie deren Beschäftigte rechtlich in den Belangen der Versicherungsvermittlung beraten werden dürfen. Gleichzeitig kann diese Beratung nicht unentgeltlich erfolgen. Das Entgelt ist gesondert zu berechnen, da es kein Gestand der Versicherungsberatung ist.