Unsere Beratungsgrundsätze

Berufsausübung

Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Wir übernehmen nur Aufträge, wenn wir über die dafür notwendige Kompetenz und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügen.

Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht ausgeführt.

Wir unterrichten den Auftraggeber über alle für die Zusammenarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Informationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften und weiteren Formen beruflicher Zusammenarbeit mit anderen Beratern.

 

Verschwiegenheit

Wir sind zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen.

Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden.

Die Vorschriften der Datenschutzgesetze der Europäischen Union, des Bundes und der Länder werden eingehalten. Wir tragen Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach der Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten.

 

Interessenkollision

Wir führen die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch; die schließt insbesondere Gefälligkeitsgutachten aus. Wir nehmen als hier beauftragter Unternehmensberater von Dritten für uns oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwendungen – etwa Provisionen – an, die unsere Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind.

Wir dürfen nicht tätig werden, wenn wir einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse beraten. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstanden sind.

Es werden keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben.

 

Honorar

Wir berechnen Honorare, die im angemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind.

 

Weiterbildung

Wir bilden uns in dem Maße fachlich fort, um die zu unserer Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen zu erhalten und weiterzuentwickeln.


Kommen Sie auf uns zu

Mit unserem Service unterstützen wir Sie dabei, Ihr
Unternehmen erfolgreich und sorgenfrei zu führen.

> Jetzt Termin vereinbaren